
Gern würde ich ja mal wieder tanzen gehen. Allerdings sind „Ü-50-Parties“ (das Ü steht für „Über“, keine Ahnung, warum man das abkürzt), auf denen nicht Walzer oder Abba, sondern Pink Floyd, Genesis oder Zappa gespielt werden, sehr selten. Selbst wenn ich heute, an einem günstigerweise arbeitsfreien Tag, eine solche Party finden würde, wäre sie verboten: Mit bis zu 10.000 Euro Strafe muß ein Veranstalter rechnen, der das Stillegebot an einem Karfreitag mißachtet. Dazu gehört auch, daß z.B. der Film „Das Leben des Brian“ heute nicht öffentlich aufgeführt werden darf, es könnte ja sein, daß sich ein Christ zufällig in das Kino verirrt, unbewußt Eintritt bezahlt und dann gezwungen wird, sich einen Film anzusehen, der ihn zu Erkenntnissen führt, vor denen er schon sein ganzes Leben lang davongelaufen ist. So nicht!

Das Stillegebot gilt natürlich nicht für das Läuten von Glocken von morgens bis abends in all den Tausenden Kirchen überall auf der Welt, und auch nicht für das Singen geistlicher Lieder. So heißt es in einem Lied eines gewissen Martin Luther:
„Hier ist das rechte Osterlamm, [gemeint ist Jesus]
Davon Gott hat geboten,
Das ist hoch an des Kreuzes Stamm
In heißer Lieb gebraten,
[…]
So feiren wir das hohe Fest
Mit Herzensfreud und Wonne, […]“
Gebraten? Mit Knoblauch in Rotwein-Gemüsesoße? Da reibt der Christ sich die Hände und freut sich schon auf den leckeren Sonntagsschmaus.
Die übrigen 32 Millionen nicht-christlichen Bundesbürger (ca. 40 % der Gesamtbevölkerung) dürfen natürlich auch ihren Hintern rhytmisch hin und her bewegen, aber nur zu Hause hinter heruntergelassenen Jalousien und mit Kopfhörern. Oder hier bei mir:
PS: Die Fotos unten habe ich in der Ausstellung „Ralf König: Das Ursula-Projekt“ gemacht.