In der Zone zwei Berliner to go (oder op de Hänk, wie der Kölner sagt) für einsfuffzig, dazu einen Coffee to sit and drink it at the table under the sunshade – ob man das miteinander kombinieren darf? Oder muß man dann Gabelgeld zahlen?
In der Zone zwei Berliner to go (oder op de Hänk, wie der Kölner sagt) für einsfuffzig, dazu einen Coffee to sit and drink it at the table under the sunshade – ob man das miteinander kombinieren darf? Oder muß man dann Gabelgeld zahlen?
Stammen die Berliner und er Kaffee vom gleichen Verkäufer? xD
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+d
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Ja, aber to go am Stand, to sit and etc. dagegen mit Bedienung. Schwierige Rechtslage. Apropos: In der juristischen Fakultät habe ich mal folgenden Fall erlauscht: Wenn jemand einen Brief mit übelsten Beschimpfungen an jemanden schickt, der, während der Brief unterwegs ist, stirbt, kann der Absender dann (nach einer Klage der Nachkommen) wegen Beleidigung verurteilt werden?
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Hihi, interessanter Fall xD. Hast du die Auflösung mitgehört? Ich kenn in dem Zusammenhang nur die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen, was hier wohl nicht vorliegt, da der Brief nur an die Person selbst gerichtet war (also nichts Öffentliches).
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Nein, habe ich leider nicht.
Ja, außerdem lebte der nun Verstorbene zum Zeitpunkt der Verunglimpfung ja noch, das kann dem Absender also nicht vorgeworfen werden. Ich plädiere auf Einstellung des Verfahrens, Euer Ehren.
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bei uns in niedersachsen sagt man „korkengeld“ dazu.
zu deinem juristischen fall: ich habe mal in einem brief tote als deppen bezeichnet, das verfahren wurde eingestellt.
die post hatte meinen brief, der an terroisten in stammheim gerichtet war, der polizei übergeben.
unser dorfsherif sagte mir, daß er ermitteln muss, aber wie gesagt, das verfahren wurde eingestellt.
während meiner akuten psychose habe ich viele briefe geschrieben, aber nicht jeder landete bei der polizei. :))
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Ja, Korkgeld kenn ich auch, für Getränke.
Was hast Du denen geschrieben, „Weiter so!“? Dann wundert es mich nicht … 😉
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Wenn ich z.B. ein Pamphlet über eine Person veröffentliche, die kurz darauf stirbt, verunglimpfe ich (rein theoretisch) ihr Andenken, selbst wenn es nicht meine ursprüngliche Intention war. Annahme: Das Pamphlet ist weiterhin im Umlauf und wird nach dem Todeszeitpunkt von Dritten gelesen, wobei ich nicht weiß, ob die zeitliche Ebene meiner Formulierungen (z.B. „Er ist ein inkompetenter Arschkeks“ vs. „Er war ein inkompetenter Arschkeks“) hier einen relevanten Unterschied macht xD.
Hm, keine Ahnung, ob das alles in irgendeiner Form strafrechtlich relevant ist. Mit dem Recht Toter hab ich mich nie befasst (Die Erinnerung an mich wird eh mit den Menschen sterben, die mich kannten und Grabschändung kommt auch nicht in Frage, da meine Asche per Gene Roddenberry Bestattung im All ausgestreut wird xD). Ich kenn’s nur aus anderem Zusammenhang, dass es zwar strafmindernd wirkt, wenn das Resultat nicht beabsichtigt war, das allein aber nicht vor einer Strafe schützt.
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nein „weiter so“ habe ich ihnen nicht geschrieben, sondern daß die opfer der raf alles deppen waren. den brief hatte ich nicht zugeklebt, frag mich heute nicht warum, muß meiner psychose geschuldet sein.
jedenfalls schreibe ich sowas nicht mehr, es lang an der krankheit.
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eigentlich eine ganz nette sitte, das gabelgeld, zumindest, wenn es sich eher um einen symbolischen beitrag handelt —
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Klar. Das Gabelgeld regelt in erster Linie wohl dem Umgang mit größeren Gruppen, die ihre eigenen Fressalien mitbringen, ich hoffe, so kniestig, wie ich hier (scherzhaft) suggeriere, ist keiner.
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kniestig, da hab ich jetzt ein schönes neues wort gelernt …
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